Grundsätzlich ist es wichtig, dass vor einer Bekämpfungsmaßnahme nur auf telefonische Weisung hin Vorbereitungen getroffen werden.
Bei der Bekämpfung von Bettwanzen, Ratten, Mäusen, Wespen und anderen "Schädlingen" ist es beispielsweise wichtig, dass Sie eitentlich erst einmal keine Veränderungen vor Ort vornehmen, es sei
denn, wie in dem Befall durch Bettwanzen, dass wir Maßnahmen zur sofortigen Selbsthilfe vielleicht anraten, Sie dann aber auch
darüber informieren, wie man Soforthilfe selbst leisten kann.
Einsatz von Rattenbekämpfungsmitteln
Seit dem 1.1.2013 sind die Risikominderungsmaßnahmen (RMM) des Umweltbundesamtes (UBA) rechtsverbindlich und müssen eingehalten werden. Alle Nagetierbekämpfungsmittel mit Antikoagulanzien
(blutgerinnungshemmende Wirkstoffe) der 2. Generation (Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen) dürfen nur von sachkundigen Personen, unter bestimmten Auflagen,
eingesetzt werden. Dies gilt auch für Hausmeister oder Reinigungsfachkräfte, die keine Sachkunde nachweisen können. Entsprechend sind diese Produkte seit dem 01.01.2013 für Verbraucher nicht mehr
im Handel erhältlich.
Quelle: Umweltbundesamt
Kundenmerkblatt bei Einsätzen von Nebel - und Sprühinsektiziden
Zur Tilgung eines auftretenden Befalls von Schadinsekten werden nach den derzeitig gültigen Rechtsvorschriften zulässige Präparate gemäss den Gebrauchshinweisen der Hersteller und nach dem
aktuellen Stand der Technik so ausgebracht, dass im Sinne Ihrer Sicherheit der größte Nutzen erzielt wird.
Zu den Behandlungen beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Kontrollieren Sie sämtliche Lebensmittel / Waren
- Befallene Produkte müssen aus dem Behandlungsbereich entfernt und entsorgt werden
- Reinigen Sie die im Ausführungsbereich vorhandenen Räume auch an schwer zugänglichen Stellen
- Die Räume sollten möglichst staub- und fettfrei sein
- Regale, Schränke, Schüttbehältnisse etc. in denen Befallsgut gelagert war, müssen vor der Behandlung gründlich gereinigt werden, Regale ggf. auch zerlegt werden
- Offene und nicht in Umkartons verpackte Lebensmittel, Arbeitsgeräte, Geschirr, Spielsachen, empfindliche
Gegenstände etc. (Bedarfs- Gebrauchsgegenstände) müssen aus den Räumen entfernt, abgedeckt oder in dicht schließenden Schränken aufbewahrt werden
- Klima- und Lüftungsanlagen, offene Flammen, Zündquellen, Öfen, sowie Rauchmelder zur Behandlung abschalten
und ggf. Feuerwehr darüber benachrichtigen
- Sind befallene Bereiche nur durch Fachkräfte zu öffnen, veranlassen sie dies bitte zu unseren Behandlungen. Türen und Fenster, sowie Wanddurchbrüche und Luftschächte dicht verschließen. Alle
Türen (bis auf den Arbeitseingang) abschließen
- Ist zur Behandlung die Anwesenheit einer Person erforderlich,
muss diese Schutzkleidung und Atemschutzmaske (Filter A2P3) tragen
- Tiere müssen aus dem Behandlungsbereich entfernt werden
- Aquarien und Terrarien müssen entfernt oder bei Unmöglichkeit mittelsicher mit Folie abgeklebt werden
- Die behandelten Räume für mindestens 6-24 Stunden, je nach Weisung durch das Personal, nach der Behandlung geschlossen halten und nicht betreten, im Anschluss für mindestens eine Stunde gut
durchlüften (Querbelüftung) oder die Lüftungsanlage mit maximaler Leistung betreiben
- Führen Sie keine Eigenanwendungen mit Insektensprays durch
- Arbeitsgeräte, Arbeitsflächen, Bodenflächen, Standflächen in Regalen und Schränken etc. vor Wiederbenutzung gründlich dekontaminieren, d.h. mit einem alkalischen Haushaltsreiniger
abwischen
- Die eingesetzten Präparate sind in ihrer Wirkungsweise auf die Biologie der Insekten abgestimmt und werden je nach Sensibilität der zu behandelnden Räume ausgewählt.
- Über Änderungen und Ergänzungen zu diesen Behandlungshinweisen wird Sie unser Servicetechniker informieren.
Link sauer / alkalisch: hauswirtschaft.info